Nichts Neues unter der Sonne.

Die neu veröffentliche Enzyklika "Ecclesia de Eucharistia" hat die verschiedensten Reaktionen hervorgerufen, einerseits Befremdung, Enttäuschung und sogar Empörung, andererseits Befriedigung.

Grundsätzlich sind die darin enthaltenen wichtigsten Behauptungen, die uns als Protestanten besonders angehen, drei:

1) Durch die Konsekration des Brotes und Weines geschieht eine Verwandlung der ganzen Substanz des Brotes in die Substanz des Leibes unseres Herrn, und der ganzen Substanz des Weines in die Substanz seines Blutes. ( Artikel 15.)

2) Das eucharistische Geheimnis kann in keiner Gemeinde gefeiert werden, es sei denn durch die Hände eines geweihten Priesters, wie das Vierte Laterankonzil ausdrücklich gelehrt hat. (Artikel 29.) In der Tat ist er es, dem es dank der ihm verliehenen Vollmacht im Sakrament der Priesterweihe zukommt, die Konsekration zu vollziehen. (Artikel 5.)

3) Kraft ihrer innigen Beziehung mit dem Opfer von Golgotha, ist die Eucharistie Opfer im eigentlichen Sinne, und nicht nur in einem allgemeinen Sinne, als ob es sich um ein bloßes Sichhingeben Christi als geistliche Speise an die Gläubigen handelte.(Artikel 13.)

Aufgrund dieser Voraussetzungen, die die alte Lehre der Transsubstantiation (Wesensverwandlung), der apostolischen Sukzession und des Messopfers wieder aufnehmen, stigmatisiert die Enzyklika einige sogenannte Missbräuche die dazu beitragen, den rechten Glauben und die katholische Lehre über dieses wunderbare Sakrament zu verdunkeln (Artikel 10.), das heißt:

1) Einmal seines Opfercharakters beraubt, wird das eucharistische Geheimnis so vollzogen, als ob es nicht den Sinn und den Wert eines Treffens zum brüderlichen Mahl übersteigen würde.

2) Darüber hinaus ist gelegentlich die Notwendigkeit des Amtspriestertums, das in der apostolischen Sukzession gründet, verdunkelt, und die Sakramentalität der Eucharistie wird allein auf die Wirksamkeit in der Verkündigung reduziert. (Artikel 10.)

Die Mahnung und das Gebot, die daraus folgen, sind klar und eindeutig:

Deshalb müssen die katholischen Gläubigen, wenn sie auch die religiösen Überzeugungen ihrer getrennten Brüder respektieren, sich von der Teilnahme an einer Kommunion fernhalten, die in ihren Feiern ausgeteilt wird, um nicht einer Zweideutigkeit über die Natur der Eucharistie Vorschub zu leisten und es demzufolge zu unterlassen, die Wahrheit klar zu bezeugen..... Ebenso wenig kann man daran denken, die sonntägliche heilige Messe durch ökumenische Wortgottesdienste oder durch gemeinsame Gebetstreffen mit Christen ersetzen, die den oben genannten kirchlichen Gemeinschaften angehören, oder durch die Teilnahme an ihren liturgischen Feiern. (Artikel 30.)

Durch Lesen dieses Dokumentes bin ich zu den folgenden Schlussfolgerungen gelangt.

1) Es ist inakzeptabel, dass die aus der protestantischen Reformation entstandenen Kirchen nicht als Kirchen, sondern immer noch als kirchliche Gemeinschaften betrachtet werden.

2) Es ist symptomatisch, dass die katholische Kirche das Prinzip des Unfehlbarkeitsdogmas noch heute ernst nimmt und deswegen im Stande ist, ihre alten Stellungnahmen immer wieder zu bekräftigen.

3) Es ist unumstößlich, dass nach vier Jahrhunderten die Stellungen des Katholizismus und des Protestantismus diesbezüglich ungeändert geblieben sind. In der Tat handelt es sich um zwei ganz verschiedene Anschauungen, die sehr schwierig auf den gleichen Nenner zu bringen sind.

Man kann sich fragen, ob unsere Kirchen, nach der ersten und gerechtfertigten Reaktion von Enttäuschung, nicht dazu aufgerufen sind, die immer aktuelle Glaubensbekenntnisse der Reformation noch einmal aufmerksam durchzulesen.

Unter ihnen habe ich die treffendeste Erklärung über dieses Thema im Westminster-Bekenntnis gefunden, in dem es heißt :Unser Herr Jesus setzte in der Nacht, in der er verraten wurde, das Sakrament seines Leibes und Blutes, genannt das Abendmahl des Herrn, ein, damit es in seiner Kirche bis ans Ende der Welt gehalten würde: zur immer währenden Erinnerung an sein eigenes Opfer in seinem Tod; zur Versiegelung aller seiner daraus stammenden Wohltaten an den wahren Gläubigen; zu ihrer geistlichen Nahrung und ihrem Wachstum in ihm; zu ihrem weiteren Eifer im Dienst und in der Bindung an alle Pflichten, die sie ihm schulden; und zu einem Band und Pfand ihrer Gemeinschaft mit ihm und miteinander als Glieder seines verborgenen Leibes.

In diesem Sakrament wird Christus nicht dem Vater geopfert, auch gar kein wirkliches Opfer für die Vergebung der Sünden von Lebenden und Toten vollzogen. Vielmehr handelt es sich nur um die Erinnerung an das eine Opfer, das er – ein für allemal – durch seinen Tod am Kreuz dargebracht hat; so stellt es eine geistliche Opfergabe in Form jedes nur möglichen Lobpreises Gottes für die Wohltat der Vergebung dar. ( Artikel 29.)

 

 

 

 

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