Ablass: einige theologische Denkanstöße

Wenn man heute- auch im allgemeineren Zusammenhang mit dem katholischen Jubiläum- von Ablass spricht, kann der Eindruck entstehen, dass man sich auf eine ganz tote und begrabene Vergangenheit bezieht, als ein noch unbekannter deutscher Mönch, namens Luther, seine Kritik gegen die Praxis der Ablasszahlungen richtete. Dies trifft wohl nicht zu. In der Tat, wenn man einen Blick auf die wesentlicheren theologischen Dokumente der Römisch-Katholischen Kirche wirft, kann man nicht umhin anzuerkennen, dass die Lehre des Ablasses auch heutzutage fast unverändert geblieben ist.

Der Artikel 992 im Codex Juris Canonici von 1983 lautet: Ablass ist der Nachlass zeitlicher Strafen vor Gott für Sünden, deren Schuld schon getilgt ist; ihn erlangt der entsprechend disponierte Gläubige unter bestimmten festgelegten Voraussetzungen durch die Hilfe der Kirche, die im Dienst an der Erlösung den Schatz der Sühneleistungen Christi und der Heiligen autoritativ verwaltet und zuwendet.

Nachdem im Artikel 1471 des katholischen Katechismus von 1992 klargemacht worden ist, dass die Lehre über die Ablässe und deren Anwendung in der Kirche eng mit den Wirkungen des Bußsakramentes zusammenhängt, antwortet dieser auf die Frage was ist der Ablaß? : Der Ablaß ist Erlaß einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind. Ihn erlangt der Christgläubige, der recht bereitet ist, unter genau bestimmten Bedingungen durch die Hilfe der Kirche, die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Genugtuungen Christi und der Heiligen autoritativ austeilt und zuwendet. Der Ablaß ist Teilablaß oder vollkommener Ablaß, je nachdem er von der zeitlichen Sündenstrafe teilweise oder ganz freimacht." Ablässe können den Lebenden und den Verstorbenen zugewendet werden (Paul VI., Ap. Konst. Indulgentiarum doctrina normæ 1-3).

Im folgenden Artikel 1472 wird darüber hinaus hervorgehoben: um diese Lehre und Praxis der Kirche zu verstehen, müssen wir wissen, daß die Sünde eine doppelte Folge hat. Die schwere Sünde beraubt uns der Gemeinschaft mit Gott und macht uns dadurch zum ewigen Leben unfähig. Diese Beraubung heißt „die ewige Sündenstrafe". Andererseits zieht jede Sünde, selbst eine geringfügige, eine schädliche Bindung an die Geschöpfe nach sich, was der Läuterung bedarf, sei es hier auf Erden, sei es nach dem Tod im sogenannten Purgatorium [Läuterungszustand]. Diese Läuterung befreit von dem, was man „zeitliche Sündenstrafe" nennt. Diese beiden Strafen dürfen nicht als eine Art Rache verstanden werden, die Gott von außen her ausüben würde, sondern als etwas, das sich aus der Natur der Sünde ergibt. Eine Bekehrung, die aus glühender Liebe hervorgeht, kann zur völligen Läuterung des Sünders führen, so daß keine Sündenstrafe mehr zu verbüßen bleibt (Vgl. K. v. Trient: DS 1712—1713; 1820).

In der Tat sagen die ober erwähnten Dokumente nichts Neues. Es genügt nur die päpstliche Enzyklika Indulgentiarum Doctrina von 1967 zu erwähnen.

Diejenige- Katholiken wie Protestanten-, die überrascht und auch enttäuscht über dieses Widerauftauchen dieser strittigen Lehre sind, haben vielleicht nicht berücksichtigt, dass eines der bedeutendsten Merkmale der Katholischen Kirche in der Stetigkeit ihrer theologischen Entwicklung besteht. Auch wenn es in der Enzyklika Tertio Millennio Adveniente einen Betonungsunterschied in Bezug auf die alte Formulierung zu geben schien, haben die folgende Enzyklika Incarnationis Mysterium und die Anweisungen für die Erlangung des Jubiläumsablasses ( 1998) deutlich bewiesen, dass der Kern der Lehre des Ablasses unverändert geblieben ist.

Die Kritik, die seinerzeit die Reformation an diesem Unterricht geübt hat war sehr hart. Und heute? Viele Theologen haben hervorgehoben, dass die Lehre des Ablasses ein ernstes Hindernis für den ökumenischen Dialog darstellt. Die Zukunft wird sagen ob dieses Widerauftauchen des Ablasses nur ein belangloser Zwischenfall in einem Dialog gewesen ist der "irreversibel" scheint.

 

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