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Ablass:
einige theologische Denkanstöße
Wenn man heute- auch im allgemeineren Zusammenhang mit dem
katholischen Jubiläum- von Ablass spricht, kann der Eindruck
entstehen, dass man sich auf eine ganz tote und begrabene
Vergangenheit bezieht, als ein noch unbekannter deutscher
Mönch, namens Luther, seine Kritik gegen die Praxis der
Ablasszahlungen richtete. Dies trifft wohl nicht zu. In der
Tat, wenn man einen Blick auf die wesentlicheren theologischen
Dokumente der Römisch-Katholischen Kirche wirft, kann man
nicht umhin anzuerkennen, dass die Lehre des Ablasses auch
heutzutage fast unverändert geblieben ist.
Der Artikel 992 im Codex Juris Canonici von 1983 lautet:
Ablass ist der Nachlass zeitlicher Strafen vor Gott für Sünden,
deren Schuld schon getilgt ist; ihn erlangt der entsprechend
disponierte Gläubige unter bestimmten festgelegten
Voraussetzungen durch die Hilfe der Kirche, die im Dienst an
der Erlösung den Schatz der Sühneleistungen Christi und der
Heiligen autoritativ verwaltet und zuwendet.
Nachdem im Artikel 1471 des katholischen Katechismus von 1992
klargemacht worden ist, dass die Lehre über die Ablässe und
deren Anwendung in der Kirche eng mit den Wirkungen des
Bußsakramentes zusammenhängt, antwortet dieser auf die Frage
was ist der Ablaß? : Der Ablaß ist Erlaß einer zeitlichen
Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon
getilgt sind. Ihn erlangt der Christgläubige, der recht
bereitet ist, unter genau bestimmten Bedingungen durch die
Hilfe der Kirche, die als Dienerin der Erlösung den Schatz der
Genugtuungen Christi und der Heiligen autoritativ austeilt und
zuwendet. Der Ablaß ist Teilablaß oder vollkommener Ablaß, je
nachdem er von der zeitlichen Sündenstrafe teilweise oder ganz
freimacht." Ablässe können den Lebenden und den Verstorbenen
zugewendet werden (Paul VI., Ap. Konst. Indulgentiarum
doctrina normæ 1-3).
Im
folgenden Artikel 1472 wird darüber hinaus hervorgehoben: um
diese Lehre und Praxis der Kirche zu verstehen, müssen wir
wissen, daß die Sünde eine doppelte Folge hat. Die schwere
Sünde beraubt uns der Gemeinschaft mit Gott und macht uns
dadurch zum ewigen Leben unfähig. Diese Beraubung heißt „die
ewige Sündenstrafe". Andererseits zieht jede Sünde, selbst
eine geringfügige, eine schädliche Bindung an die Geschöpfe
nach sich, was der Läuterung bedarf, sei es hier auf Erden,
sei es nach dem Tod im sogenannten Purgatorium [Läuterungszustand].
Diese Läuterung befreit von dem, was man „zeitliche
Sündenstrafe" nennt. Diese beiden Strafen dürfen nicht als
eine Art Rache verstanden werden, die Gott von außen her
ausüben würde, sondern als etwas, das sich aus der Natur der
Sünde ergibt. Eine Bekehrung, die aus glühender Liebe
hervorgeht, kann zur völligen Läuterung des Sünders führen, so
daß keine Sündenstrafe mehr zu verbüßen bleibt (Vgl. K. v.
Trient: DS 1712—1713; 1820).
In
der Tat sagen die ober erwähnten Dokumente nichts Neues. Es
genügt nur die päpstliche Enzyklika Indulgentiarum Doctrina
von 1967 zu erwähnen.
Diejenige- Katholiken wie Protestanten-, die überrascht und
auch enttäuscht über dieses Widerauftauchen dieser strittigen
Lehre sind, haben vielleicht nicht berücksichtigt, dass eines
der bedeutendsten Merkmale der Katholischen Kirche in der
Stetigkeit ihrer theologischen Entwicklung besteht. Auch wenn
es in der Enzyklika Tertio Millennio Adveniente einen
Betonungsunterschied in Bezug auf die alte Formulierung zu
geben schien, haben die folgende Enzyklika Incarnationis
Mysterium und die Anweisungen für die Erlangung des
Jubiläumsablasses ( 1998) deutlich bewiesen, dass der Kern der
Lehre des Ablasses unverändert geblieben ist.
Die Kritik, die
seinerzeit die Reformation an diesem Unterricht geübt hat war
sehr hart. Und heute? Viele Theologen haben hervorgehoben,
dass die Lehre des Ablasses ein ernstes Hindernis für den
ökumenischen Dialog darstellt. Die Zukunft wird sagen ob
dieses Widerauftauchen des Ablasses nur ein belangloser
Zwischenfall in einem Dialog gewesen ist der "irreversibel"
scheint.
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